top of page

Was kostet der Steuerberater?

Das Honorar der Steuerberater regelt die umfangreiche Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).

Eine genaue Auskunft über die zu erwartenden Gebühren kann im Vorfeld leider nicht gegeben werden, da für jeden Auftrag der Gegenstandswert und der erforderliche Zeit- und Beratungsaufwand zu berücksichtigen ist. Die exakte Berechnungsgrundlage ist erst nach erbrachter Leistung bekannt.

Für die einzelnen Leistungen benennt die StBVV keine genauen Beträge, sondern gibt einen Gebührenrahmen vor. Innerhalb dieses Gebührenrahmens werden die Gebühren anhand des Umfangs, der Schwierigkeit und des Haftungsrisikos der Tätigkeit festgelegt.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob sich für Sie eine Beratung lohnt, zögern Sie nicht und fragen Sie unverbindlich nach. Ein beispielhafter Auszug aus der StBVV kann Ihnen als grober Anhaltspunkt dienen.

  • Eine Erstberatung
    für Sie als Privatperson darf lt. StBVV maximal 190 Euro kosten.

     

  • Das Honorar
    für Steuererklärungen, Buchführungs- und Jahresabschlussarbeiten richtet
    sich nach dem jeweiligen Gegenstandswert der Tätigkeit. Dieser bemisst sich bei Buchführungsarbeiten nach dem Jahresumsatz bzw. Aufwand, bei Steuererklärungen nach der so genannten Summe der positiven Einkünfte.

     

  • Für die Lohnabrechnung
    sieht die StBVV eine Rahmen- und eine Zeitgebühr vor. Die monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen sind mit mindestens 20,- Euro je Arbeitnehmer und Monat zu berechnen. Für weitere Tätigkeiten im Rahmen der Lohnabrechnung (An- und Abmeldungen; Anträge auf Lohnfortzahlung; Bescheinigungen und Meldungen für Berufsgenossenschaften, Agentur für Arbeit, etc.) fällt eine feste Gebühr bzw. die Zeitgebühr an.

     

  • Die Zeitgebühr
    beträgt gem. StBVV zwischen 30,- und 75,- Euro je angefangene halbe Stunde. Je nach Tätigkeit wird von uns ein Stundensatz zwischen 60,- und 150,- Euro verrechnet.

bottom of page